AGB für Unternehmen
Inhaltsverzeichnis
Wichtiger Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verbraucherverträge.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Patrick Irmler, handelnd als DEEPBURG Digital Science, Bessemerstraße 51, 12103 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Deepburg“). Diese AGB gelten für individuell beauftragte Multi-Platform-App-Entwicklung für Web, iOS, Android und Desktop sowie hierfür vereinbarte Produktkonzeption, UX, Schnittstellen, Daten- und KI-Funktionen, technische Beratung, Veröffentlichung, Wartung und Weiterentwicklung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Deepburg ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen und das konkrete Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Darstellungen auf der Website, Self-Checks, Rechner, Downloads und Erstgespräche sind unverbindlich und kein Angebot zum Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine beiderseitige Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistung auf übereinstimmende Veranlassung zustande.
Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat. Maßgeblich sind in absteigender Reihenfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarung, Angebot beziehungsweise Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls Auftragsverarbeitungsvertrag und diese AGB.
3. Leistungsumfang und Leistungstyp
Leistungsumfang, Ergebnisse, Termine, Abnahmekriterien und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Soweit kein bestimmter Erfolg ausdrücklich als Werk vereinbart ist, werden Leistungen als Dienstleistungen erbracht. Technische Konzepte, Prognosen, KI-Ergebnisse und Sicherheitsprüfungen können Risiken reduzieren oder Entscheidungen unterstützen, gewährleisten aber weder vollständige Fehler- oder Schwachstellenfreiheit noch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3.1 Multi-Platform-App-Projekte
Das Angebot bestimmt insbesondere Zielplattformen, unterstützte Betriebssystemversionen, Funktionsumfang, Schnittstellen, Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen, Barrierefreiheitsziele, Tests und Abnahme, Veröffentlichungsweg, Dokumentation, Quellcodeübergabe sowie Wartungs- und Aktualisierungszeiträume. App-Store-, Plattform-, Cloud- und Signaturkonten werden grundsätzlich vom Auftraggeber geführt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Prüfzeiten, Richtlinienänderungen, Sperren oder Ausfälle unabhängiger Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs von Deepburg; eigene Pflichten bleiben unberührt.
3.2 Sicherheitsprüfungen im App-Projekt
Aktive Sicherheitsprüfungen erfolgen nur innerhalb eines vorab schriftlich autorisierten Umfangs. Der Auftraggeber benennt Systeme, Zeitfenster, Ausschlüsse und Notfallkontakte. Ein Prüfbericht kann Risiken aufzeigen, gewährleistet aber keine vollständige Schwachstellenfreiheit.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die vereinbarten Informationen, Zugänge, Testdaten, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben bereit. Er sichert zu, zur Bereitstellung von Daten, Inhalten, Systemzugängen und Testzielen berechtigt zu sein. Aktive Sicherheitsprüfungen erfolgen ausschließlich innerhalb eines schriftlich autorisierten Scopes.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung werden transparent angezeigt und können Termine und Vergütung angemessen beeinflussen, soweit Deepburg dies nicht zu vertreten hat.
5. Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungswünsche werden vor Umsetzung hinsichtlich Auswirkungen auf Umfang, Termine, Risiken und Vergütung bewertet. Bis zu einer Vereinbarung arbeitet Deepburg auf Grundlage des zuletzt vereinbarten Scopes weiter, soweit dies sachgerecht und zumutbar ist.
6. Vergütung, Auslagen und Zahlung
Vergütung, Abrechnungsmodell, Zahlungsplan und gegebenenfalls zulässige Auslagen ergeben sich aus dem Angebot. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zahlbar. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
7. Termine, höhere Gewalt und Teilleistungen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Ausfälle von Infrastruktur Dritter, rechtmäßige behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, verlängern betroffene Fristen angemessen. Deepburg informiert den Auftraggeber zeitnah. Sinnvoll nutzbare Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Auftraggeber dies zumutbar ist.
8. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, prüft der Auftraggeber das Ergebnis anhand der vereinbarten Abnahmekriterien und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete wesentliche Mängel mit. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Abnahmeregeln; eine Abnahmefiktion über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus wird nicht vereinbart.
9. Nutzungsrechte und Open-Source-Komponenten
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an individuell erstellten Ergebnissen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck eingeräumt. Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Methoden und allgemeines Know-how verbleiben bei der jeweiligen Partei.
Für Open-Source-Software und Drittkomponenten gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen. Die Übergabe von Quellcode, bearbeitbaren Designdateien oder Trainingsartefakten erfolgt nur, soweit dies im Angebot vereinbart ist.
Build-Schlüssel, Signaturzertifikate, Store-Zugänge, Cloud-Konten und produktive Zugangsdaten sollen nach Möglichkeit im Verantwortungsbereich des Auftraggebers geführt werden. Eine Herausgabe oder Übertragung erfolgt nur, soweit sie technisch möglich, rechtlich zulässig und vertraglich vereinbart ist.
10. Rechte an Daten und Inhalten
Der Auftraggeber behält seine Rechte an bereitgestellten Daten und Inhalten. Er räumt Deepburg die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein und gewährleistet, dass die vertragsgemäße Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Deepburg nutzt Kundeninhalte nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle, sofern dies nicht ausdrücklich, transparent und gesondert vereinbart wurde.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen angemessen geschützt und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit Deepburg personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit projektspezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie erforderlichen Unterauftragnehmerangaben.
12. Mängel und technische Änderungen
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit Angebot und diese AGB keine wirksame speziellere Regelung enthalten. Der Auftraggeber meldet nachvollziehbare Fehler mit den für eine Reproduktion erforderlichen Informationen. Garantien, bestimmte Zertifizierungen oder zugesicherte Eigenschaften bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet wurden.
13. Haftung
Deepburg haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
14. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Bereits erbrachte Leistungen und rechtmäßig eingegangene Verpflichtungen sind nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln abzurechnen.
14.1 Wartung, Support und Aktualisierungen
Wartung, Monitoring, Bereitschaft, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in einem Service-Level-Anhang ausdrücklich vereinbart sind. Sicherheitsaktualisierungen, Betriebssystem- und Store-Anpassungen nach Projektabschluss sind ohne vereinbarten Pflegezeitraum gesondert zu beauftragen. Zwingende gesetzliche Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.
15. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers, seines Logos oder konkreter Projektdetails als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung in Textform.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften des anwendbaren internationalen Privat- und Datenschutzrechts bleiben unberührt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Übersetzungen dienen der Verständlichkeit. Für die Vertragsauslegung ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wird.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: 26. September 2026.
